HEV Jahresbericht 2023
JAHRESBERICHT 20 23 Politische Kernthemen
Raumplanung und Bodenrecht
Gegen die Verbauung unserer Landschaft Seit dem 1. Januar 2016 ist das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) in Kraft. In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent dürfen seitdem keine zusätzlichen Ferien wohnungen mehr gebaut werden. Für sogenannte altrecht liche Wohnungen – das sind Objekte, die vor der Volksab stimmung über die Zweitwohnungsinitiative (2012) erstellt
oder bereits genehmigt wurden – gelten spezifische Regeln. Diese sind in der Nutzung frei und dürfen bei einem Umbau um maximal 30 Prozent vergrössert werden. Bei einem voll ständigen Abriss und Wiederaufbau hingegen ist eine solche Erweiterung nicht zulässig. Die von Nationalrat Martin Candinas (GR, Die Mitte) eingereichte parlamentarische Initiative sieht vor, diese
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