HEV Jahresbericht 2024
JAHRESBERICHT 20 24 Politische Kernthemen
Raumplanung und Bodenrecht
Sinnvolle Lockerung des Zweitwohnungsgesetzes
Das Zweitwohnungsgesetz ist seit Januar 2016 in Kraft. In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20% dürfen seither keine zusätzlichen Ferienwohnungen mehr ge baut werden. Für sogenannte altrechtliche Wohnungen, also Objekte, die vor der Volksabstimmung am 11. März 2012 recht mässig bestanden oder rechtskräftig bewilligt waren, gelten jedoch besondere Regeln. Diese Wohnungen sind in der Art ihrer Nutzung frei. Das heisst: Sie dürfen als Zweitwohnun gen verkauft oder vermietet werden – es sei denn, der Kanton
Seit dem 1. Oktober 2024 gelten neue Regeln für Wohnungen und Gebäude, die vor der Annahme der Zweitwohnungsinitia tive im Jahr 2012 gebaut wurden. Die Anpassung des Zweit wohnungsgesetzes geht auf eine parlamentarische Initiative von NR Martin Candinas (Die Mitte, GR) zurück. Im März dieses Jahres haben National- und Ständerat die Gesetzesänderung verabschiedet.
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