HEV Jahresbericht 2024

JAHRESBERICHT 20 24 Politische Kernthemen

sieht strengere Bestimmungen vor. Solche Wohnungen durf ten bisher zwar umgebaut und um maximal 30% vergrössert werden, jedoch nur, wenn keine zusätzlichen Wohneinheiten geschaffen wurden. Durch die nun in Kraft getretene Anpassung des Zweit wohnungsgesetzes dürfen bei Umbauten altrechtlicher Woh nungen neu auch zusätzliche Wohnungen und Gebäude ent « Aus ökonomischer und ökologischer Sicht ist es zweifellos sinnvoll, der Eigentümerschaft zu ermöglichen, ihre Immobilien

zubauen. So kann eine Parzelle künftig optimal genutzt und bereits bebaute Fläche verdichtet werden. Diese Gesetzesanpassung gibt den Eigentümern von alt rechtlichen Wohnbauten innerhalb der Bauzone die notwen dige Flexibilität, um den Altbestand zeitgemäss zu sanieren und weiterhin einer modernen Wohnnutzung zuzuführen. Aus ökonomischer und ökologischer Sicht ist es zweifellos sinn voll, der Eigentümerschaft zu ermöglichen, ihre Immobilien zu modernisieren und so zur Reduktion umweltschädlicher Emissionen beizutragen. In vielen Schweizer Tourismusorten fehlt bekanntlich Wohnraum. Die Nachfrage bleibt hoch – sowohl nach Zweit wohnungen als auch nach Erstwohnungen für Einheimische. Kann trotz hoher Nachfrage nicht gebaut werden, steigen die Mieten noch stärker an. Die gelockerte Regelung im Zweitwoh nungsgesetz löst dieses Problem zwar nicht vollständig, aber sie bringt für die betroffenen Gemeinden eine gewisse Ent lastung. Gleichzeitig ermöglicht die Änderung Investitionen, um den Immobilienbestand zu erneuern und energetisch zu modernisieren. Dies kurbelt auch die lokale Wirtschaft an und sichert dem lokalen Handwerk zahlreiche Aufträge.

zu modernisieren und so zur Reduktion umweltschädlicher Emissionen beizutragen. »

stehen. Zudem ist es möglich, altrechtliche Wohnungen bei einem Abbruch mit einer Standortverschiebung wiederauf

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