HEV Jahresbericht 2024
JAHRESBERICHT 20 24 Verband
Für den HEV Schweiz standen 2024 drei wesentliche Ereig nisse im Mittelpunkt. An der Delegiertenversammlung vom 18. Juni in Lugano wurden der Gesamtvorstand und das Ver bandspräsidium neu bestellt. In den Reihen der Vorstands mitglieder konnten mit Nationalräten und Ständerätinnen aus allen bürgerlichen Parteien die aktiven Verbindungen in die Bundespolitik weiter gestärkt werden. Nach 24 Jahren Vorstandstätigkeit, davon 12 Jahre als Präsident, verabschie dete sich alt Nationalrat Hans Egloff in den wohlverdienten «Unruhestand». Mit der einstimmigen Wahl von Nationalrat Gregor Rutz konnte ein bereits langjährig erfahrener HEV-Poli tiker neu in den Steuerstand des HEV Schweiz treten. Im gemeinsamen «Bund für mehr Wohnraum» hat der HEV Schweiz – zusammen mit weiteren engagierten Verbänden – die Abstimmungskampagnen zu zwei Änderungsvorlagen im Mietrecht geführt. An der Volksabstimmung vom 24. Novem ber wurden die beiden Mietrechtsvorlagen bezüglich Unter miete und Eigenbedarf – Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete) mit 51,6% und Änderung vom 29. September 2023 des Obligationen rechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) mit 53,8 % – leider verworfen. Der HEV Schweiz bedauert diese Entschei de, da sie mehr Rechtssicherheit für Mieter, Vermieter und Untermieter gebracht hätten. Die Ablehnung ist eine verpass te Chance. Die Diskussion vor der Abstimmung hat jedoch immerhin die Sensibilität für Transparenz und nachvollzieh bare, schriftliche Absprachen zwischen Mieter und Vermieter erhöht. Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen ereignete sich eine hocherfreuliche Entwicklung: Das Eidgenössische Parlament hat eine Lösung verabschiedet, die die Abschaffung der Eigen mietwertbesteuerung für Wohneigentümer endlich möglich
macht. 2016 gab der HEV Schweiz die Initialzündung dazu mit seiner Petition, für die er innert nur vier Monaten über 145 ’ 000 Unterschriften gesammelt hatte. Nach langwierigen Beratun gen und Verhandlungen wurde das Geschäft am 20. Dezem ber 2024 zustimmend verabschiedet. Der Abstimmungster min wird vom Bundesrat festgelegt, frühestmöglicher Termin ist der 28. September 2025. Die dargestellten Ereignisse zeigen deutlich, dass sich ak tuell vieles in Bewegung befindet – Erfreuliches wie auch Un erfreuliches. Die Welt dürfte damit kaum einfacher werden, insbesondere auch für Wohn- und Grundeigentümer nicht. Vorerst aber dürfen wir uns auf die politische Auseinanderset zung zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung freuen. Freude allein genügt jedoch nicht – es braucht intensive Über zeugungsarbeit, wenn die Abstimmung gewonnen werden will. Der HEV Schweiz ist mit seinen rund 340 ’ 000 Mitgliedern eine kraftvolle Standesvertretung für das Grund- und Wohn eigentum. Bringen wir also unsere Stärke gemeinsam ein. Mein Leitsatz für 2025 lautet daher: «Unsere Mitglieder dürfen mit dem HEV immer rechnen – für die Abschaffung des Eigen mietwerts rechnen wir fest mit allen unseren Mitgliedern.» Legen wir uns also gemeinsam ins Zeug – in den Sektio nen, in den Kantonalverbänden und beim schweizerischen Dachverband. Ich danke Ihnen allen bereits jetzt für Ihr En gagement. « Wann, wenn nicht jetzt? Wo, wenn nicht hier? Wer, wenn nicht wir?» (John F. Kennedy)
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
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